Verwaltungsgericht
Hotelier blitzt mit Klage gegen die Stadt Braunlage ab

1,405 Millionen Übernachtungen zählten Braunlage (Foto), Hohegeiß und St. Andreasberg im vergangenen Jahr. Mehr als jeder andere Ort im Harz. Archivfotos: Eggers
Das Verwaltungsgericht Braunschweig urteilt im Streit zwischen der Stadt Braunlage und einem ortsansässigen Hotelier: Der Vermieter muss für die nicht abgeführte Kurtaxe seiner Gäste haften. Drei Jahre hatte das Hotel die Beiträge nicht abgeführt.