Verwaltungsgericht
1,405 Millionen Übernachtungen zählten Braunlage (Foto), Hohegeiß und St. Andreasberg im vergangenen Jahr. Mehr als jeder andere Ort im Harz. Archivfotos: Eggers
Das Verwaltungsgericht Braunschweig urteilt im Streit zwischen der Stadt Braunlage und einem ortsansässigen Hotelier: Der Vermieter muss für die nicht abgeführte Kurtaxe seiner Gäste haften. Drei Jahre hatte das Hotel die Beiträge nicht abgeführt.
