Freispruch für 35-Jährigen

GZ Plus IconEinbruch und Körperverletzung nicht zu beweisen

Symbolfoto: Der Goslarer Amtsrichter hat einen 35-Jährigen von den Vorwürfen eines  Einbruchsdiebstahls und schwerer Körperverletzung freigesprochen.

Symbolfoto: Der Goslarer Amtsrichter hat einen 35-Jährigen von den Vorwürfen eines  Einbruchsdiebstahls und schwerer Körperverletzung freigesprochen.

Ein 35-Jähriger musste sich wegen Wohnungseinbruchdiebstahls und schwerer Körperverletzung, beides bereits vor zwei Jahren begangen, vor dem Schöffengericht verantworten. Am Ende der Beweisaufnahme stand für beide Anklagen ein Freispruch.

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