Freispruch für 35-Jährigen
Einbruch und Körperverletzung nicht zu beweisen

Symbolfoto: Der Goslarer Amtsrichter hat einen 35-Jährigen von den Vorwürfen eines Einbruchsdiebstahls und schwerer Körperverletzung freigesprochen.
Ein 35-Jähriger musste sich wegen Wohnungseinbruchdiebstahls und schwerer Körperverletzung, beides bereits vor zwei Jahren begangen, vor dem Schöffengericht verantworten. Am Ende der Beweisaufnahme stand für beide Anklagen ein Freispruch.