Skurriles Gerichtsverfahren
Die Drogenstümper vom Altenauer Glockenberg

Die Indoor-Plantage wird zwar mit hoch professionellem Equipment bestückt, bringt lediglich Cannabis mit „stümperhafter Qualität“ hervor. Symbolfoto: Frank May/dpa
Wegen Handelns und Besitzes von Marihuana mussten sich zwei Männer vor Gericht verantworten – nur einer von ihnen kam. Er hatte eine Wohnung gemietet, die nur der Zucht von Cannabis diente. Die Schöffenkammer bezeichnete die Qualität als „stümperhaft“.