Verwaltungsgericht Braunschweig
Antrag abgelehnt: Altenauer Schutthaufen muss weg

Aus der Luft sieht der Schutthaufen in Altenau noch einmal größer aus. In das Thema kommt durch das Verwaltungsgericht Braunschweig jetzt Bewegung. Foto: Neuendorf
In das Altenauer Schutthaufen-Drama kommt Bewegung: Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat den Antrag des Grundstückeigentümers abgelehnt. Das bedeutet, dass er sofort den Schutt fachgerecht entsorgen muss. Er kann aber noch Beschwerde einlegen.