Urteil des Oberverwaltungsgerichts
Altstadt Goslar: Solaranlage muss runter vom Dach

Ein Beispiel aus Hamburg: Eine Photovoltaik-Anlage liegt auf dem Dach des denkmalgeschützten Altonaer Museums. In der Goslarer Altstadt muss noch der Unesco-Welterbestatus bei Genehmigungen solcher Umbauten betrachtet werden. Foto: dpa
Ein Hauseigentümer aus der Goslarer Altstadt muss eine Solaranlage, die er auf seinem Dach errichtet hat, wieder abreißen. Dieses Urteil hat das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gefällt und damit ein älteres Urteil in der Sache kassiert.