Bundesverfassungsgericht

GZ Plus IconZeugnisvermerke: Gericht gibt Schülern mit Legasthenie recht

Das Bundesverfassungsgericht will klären, ob im Abiturzeugnis von Legasthenikerinnen und Legasthenikern ein Kommentar stehen darf.

Das Bundesverfassungsgericht will klären, ob im Abiturzeugnis von Legasthenikerinnen und Legasthenikern ein Kommentar stehen darf.

Benachteiligt ein Zeugnisvermerk zur Legasthenie und nicht benoteter Rechtschreibung Betroffene? Ja, sagt das Bundesverfassungsgericht. Grundsätzlich sei das gerechtfertigt, aber nicht in jedem Fall.

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