Mindestabstand
Windräder in NRW künftig näher an Wohngebieten

Windräder dürfen in NRW unter strengen Voraussetzungen näher an Wohnhäuser heranrücken.
In fast allen Bundesländern gibt es Abstandsvorgaben für Windräder von wenigen Hundert bis zu 1000 Metern. Der nordrhein-westfälische Landtag weicht nun davon ab.