Berlin

GZ Plus IconWahlwiederholung: Terrorverdächtige auf AfD-Landesliste

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die Bundestagswahl in Berlin wegen zahlreicher Pannen in einigen Wahlbezirken wiederholt werden muss.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass die Bundestagswahl in Berlin wegen zahlreicher Pannen in einigen Wahlbezirken wiederholt werden muss.

Die Pannen bei der Wahl in der Hauptstadt haben so manche Absurditäten zur Folge. Auf der AfD-Landesliste steht weiterhin eine Angeklagte, die bei der Reichsbürger-Razzia festgenommen wurde.

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