Justiz

GZ Plus IconVerfassungsrichterin: Urteil für Angehörige schmerzhaft

Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts.

Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts.

Das Bundesverfassungsgericht hat Verständnis dafür gezeigt, dass Hinterbliebene von Opfern mit seiner Entscheidung gegen eine Wiederaufnahme von Strafverfahren zuungunsten Freigesprochener hadern könnten. „Dem Senat ist bewusst, dass dieses Ergebnis für die Angehörigen der 1981 getöteten Schülerin und insbesondere für die Nebenklägerin des Ausgangsverfahrens schmerzhaft und gewiss nicht leicht zu akzeptieren ist”, sagte die Vorsitzende Doris König am Dienstag in Karlsruhe. In dem Verfahren sei es aber nicht um den konkreten Fall gegangen, sondern um den Umgang mit dem grundlegenden rechtsstaatlichen Grundsatz, dass niemand zweimal wegen derselben Sache vor Gericht gestellt werden kann („ne bis in idem”).

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