Vater muss wegen Mordes an Sohn in Maßregelvollzug

Der Angeklagte (r) steht vor Beginn des Prozesses mit seinem Anwalt Temba Hoch (hinten) und einer Dolmetscherin im Gerichtssaal im Landgericht Bremen.
Wegen Mordes an seinem siebenjährigen Sohn hat das Landgericht Bremen am Montag einen 47-Jährigen zu einer 13-jährigen Haftstrafe verurteilt. Der Angeklagte muss in den Maßregelvollzug - dorthin kommen Straftäter, wenn ein Gericht sie als psychisch auffällig oder suchtkrank einstuft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seinen schlafenden Sohn im September 2023 mit einem Küchenmesser tötete. Ein Gutachter hatte dem Mann eine mittelschwere Depression mit einer schizoaffektiven Störung attestiert. Auch gebe es Hinweise auf „hirnorganische Komponenten”, sagte die Vorsitzende Richterin Gesa Kasper.