Gerichtsentscheidung
Väter bei Erziehungszeiten für Rente nicht benachteiligt

Das Bundessozialgericht in Kassel.
Laut Bundessozialgericht werden Väter bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten für die Rente nicht diskriminiert. Ein Mann aus Hessen hatte sich aufgrund seines Geschlechts benachteiligt gefühlt.