Karlsruhe
Urteil: Wahlrechtsreform von 2020 verfassungskonform

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Die Wahlrechtsreform von 2020 hält verfassungsrechtlichen Bedenken stand, aber nur knapp. Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bleibt eine Klage von drei damaligen Oppositionsfraktionen erfolglos.