Sterbehilfe

GZ Plus IconUrteil: Kein Recht auf tödliches Betäubungsmittel für Suizid

Renate Philipp, Versitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht, steht während der Verhandlung im Gerichtssaal in Leipzig. Im Vordergrund sitzt einer Kläger im Rollstuhl.

Renate Philipp, Versitzende Richterin am Bundesverwaltungsgericht, steht während der Verhandlung im Gerichtssaal in Leipzig. Im Vordergrund sitzt einer Kläger im Rollstuhl.

In Deutschland hat jeder Mensch das Recht, frei über seinen Tod zu entscheiden. Aber wie soll man das umsetzen? Das Bundesverwaltungsgericht fällt ein Grundsatzurteil zum Zugang zu einem tödlichen Betäubungsmittel.

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