Amtsgericht München
Urteil: Flüchtlingsaufnahme nur mit Vermieter-Zustimmung

Hätte seinen Vermieter vorher um Erlaubnis fragen müssen: Der Mieter hatte im März zwei Ukrainerinnen in seinem angemieteten Einfamilienhaus aufgenommen.
Im März hatte ein Mann zwei Ukrainerinnen in seinem angemieteten Einfamilienhaus aufgenommen. Dem Vermieter gefiel das gar nicht. Der Fall landete vor Gericht.