Bundesgerichtshof

GZ Plus IconUrteil: Amazon haftet nicht für sogenannte Affiliate-Links

Das Partnerprogramm von Amazon funktioniert so, dass angemeldete Teilnehmer auf ihrer eigenen Internetseite Links zu Produkten im Amazon-Angebot setzen können.

Das Partnerprogramm von Amazon funktioniert so, dass angemeldete Teilnehmer auf ihrer eigenen Internetseite Links zu Produkten im Amazon-Angebot setzen können.

Werbepartner platzieren auf ihren Internetseiten Links zu Produkten bei Amazon - und verdienen mit. Der BGH urteilt nun: Für schwarze Schafe unter ihnen trägt der Online-Händler keine Verantwortung.

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