Bundesgerichtshof
Urteil: Amazon haftet nicht für sogenannte Affiliate-Links

Das Partnerprogramm von Amazon funktioniert so, dass angemeldete Teilnehmer auf ihrer eigenen Internetseite Links zu Produkten im Amazon-Angebot setzen können.
Werbepartner platzieren auf ihren Internetseiten Links zu Produkten bei Amazon - und verdienen mit. Der BGH urteilt nun: Für schwarze Schafe unter ihnen trägt der Online-Händler keine Verantwortung.