Urteil
Transsexuelle können Mutter- und Vaterschaft nicht verändern
Ein junger Vater mit einem Kinderwagen (Symbolbild).
Nach einer Geschlechtsanpassung den behördlichen Eintrag „Vater” in „Mutter” ändern - das geht in Deutschland nicht. Und laut Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte ist das rechtens.