Bundesarbeitsgericht

GZ Plus IconTarifverträge in Leiharbeit mit weniger Lohn sind rechtens

Rund zwei Prozent aller Beschäftigten in Deutschland sind Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer.

Rund zwei Prozent aller Beschäftigten in Deutschland sind Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer.

Dürfen Leiharbeiter weiter tariflich schlechter bezahlt werden als Stammarbeitnehmer? Ja, sagt das Bundesarbeitsgericht und provoziert mit seiner Grundsatzentscheidung auch Kritik.

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