Bundesarbeitsgericht
Tarifverträge in Leiharbeit mit weniger Lohn sind rechtens

Rund zwei Prozent aller Beschäftigten in Deutschland sind Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer.
Dürfen Leiharbeiter weiter tariflich schlechter bezahlt werden als Stammarbeitnehmer? Ja, sagt das Bundesarbeitsgericht und provoziert mit seiner Grundsatzentscheidung auch Kritik.