Verwaltungsgerichtshof
Bei einer propalästinensischen Demonstration in Frankfurt darf die Stadt die umstrittene Parole «From the river to the sea» nicht verbieten.
Die Verwendung eines als israel- und judenfeindlich geltenden Slogans bei einer geplanten Kundgebung darf nicht untersagt werden. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
