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Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht seine Entscheidung zu Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts.

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Bei zwischenstaatlichen Einrichtungen überprüft das Verfassungsgericht nur die Mindeststandards. Beim Europäischen Patentamt in München waren diese möglicherweise nicht überall gewährleistet.

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