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GZ Plus IconRechtsschutz-Defizite beim Europäischen Patentamt behoben

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht seine Entscheidung zu Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts.

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht seine Entscheidung zu Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts.

Bei zwischenstaatlichen Einrichtungen überprüft das Verfassungsgericht nur die Mindeststandards. Beim Europäischen Patentamt in München waren diese möglicherweise nicht überall gewährleistet.

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