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Als Oldtimer dürfen laut Definition des Bundesamtes Fahrzeuge und Anhänger bezeichnet werden, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden.

Als Oldtimer dürfen laut Definition des Bundesamtes Fahrzeuge und Anhänger bezeichnet werden, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden.

Alte Fahrzeuge landen nicht immer auf dem Schrottplatz. Seit Jahren steigt hierzulande die Zahl der Oldtimer. Doch weshalb?

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