Urteil

GZ Plus IconOVG: Keine Auskunft zu Lobbyaktivitäten von Gerhard Schröder

Altbundeskanzler Gerhard Schröder, aufgenommen bei einer Pressekonferenz in der Firmenzentrale des russischen Energiekonzerns Gasprom.

Altbundeskanzler Gerhard Schröder, aufgenommen bei einer Pressekonferenz in der Firmenzentrale des russischen Energiekonzerns Gasprom.

Die Internetplattform „FragDenStaat” wird keine Auskunft zu möglichen Lobbyaktivitäten aus dem Büro von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) erhalten. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Richter schlossen sich der Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin an, wonach das Büro derzeit nicht besetzt sei und den Antrag deswegen nicht bearbeiten könne. Daher gehe der Auskunftsanspruch zurzeit ins Leere, heißt es in dem rechtskräftigen Urteil.

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