Facebook und Instagram
OLG: Meta hat bei Bezahl-Abo gegen deutsches Recht verstoßen

Meta hatte Bestell-Buttons mit «Abonnieren» oder «Weiter zur Zahlung» beschriftet, aber nicht mit einer Formulierung wie «zahlungspflichtig bestellen».
Meta stellt für Facebook und Instagram werbefreie Version der Netzwerke bereit. Bei der Umsetzung des Bestellvorgangs online hat der US-Konzern aber Details des deutschen Rechts nicht beachtet.