Justiz

GZ Plus IconNutzung von NS-Vokabular: Verfahren gegen Höcke

Björn Höcke muss vor Gericht.

Björn Höcke muss vor Gericht.

AfD-Rechtsaußen Björn Höcke muss sich wegen einer Rede in Sachsen-Anhalt vor Gericht verantworten, weil er NS-Vokabular verwendet haben soll. Höcke spricht von einem „aus dem Zusammenhang gerissenen” Halbsatz.

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