Justiz
Nutzung von NS-Vokabular: Verfahren gegen Höcke

Björn Höcke muss vor Gericht.
AfD-Rechtsaußen Björn Höcke muss sich wegen einer Rede in Sachsen-Anhalt vor Gericht verantworten, weil er NS-Vokabular verwendet haben soll. Höcke spricht von einem „aus dem Zusammenhang gerissenen” Halbsatz.