Europäischer Gerichtshof
Das deutsche Bundeskartellamt darf dem Facebook-Konzern die Zusammenführung von Nutzerdaten grundsätzlich verbieten.
2019 hatte das deutsche Bundeskartellamt Meta untersagt, plattformübergreifende Daten ohne die Einwilligung der Nutzer zu verarbeiten. Der Konzern wehrte sich. Nun sprach der EuGH ein Urteil.
