Europäischer Gerichtshof

GZ Plus IconNiederlage für Meta: Kartellamt darf Datenschutz prüfen

Das deutsche Bundeskartellamt darf dem Facebook-Konzern die Zusammenführung von Nutzerdaten grundsätzlich verbieten.

Das deutsche Bundeskartellamt darf dem Facebook-Konzern die Zusammenführung von Nutzerdaten grundsätzlich verbieten.

2019 hatte das deutsche Bundeskartellamt Meta untersagt, plattformübergreifende Daten ohne die Einwilligung der Nutzer zu verarbeiten. Der Konzern wehrte sich. Nun sprach der EuGH ein Urteil.

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