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GZ Plus IconNeue Wirren um Präsidentschaftswahl im Senegal

Die zweite Amtszeit des senegalesischen Präsidenten Macky Sall, die am 2. April endet, darf - anders als vom Parlament beschlossen - nicht verlängert werden.

Die zweite Amtszeit des senegalesischen Präsidenten Macky Sall, die am 2. April endet, darf - anders als vom Parlament beschlossen - nicht verlängert werden.

Die kurzfristige Verschiebung der Wahl in der westafrikanischen Demokratie löste gewalttätige Proteste aus. Nun kassieren Verfassungsrichter das Dekret des Präsidenten - und werfen so neue Fragen auf.

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