Bundesverfassungsgericht
Nach Verurteilung: Frankfurts Ex-OB scheitert mit Beschwerde

Der ehemalige Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann war im Dezember 2022 in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu 175 Euro verurteilt worden. Die Verurteilung wegen Vorteilsannahme ist nun rechtskräftig.
Peter Feldmann wehrte sich gegen ein Urteil des Frankfurter Landgerichts und eine abgelehnte Revision des Bundesgerichtshofs. Nun verkündete das Verfassungsgericht seine Entscheidung.