Urteile
Müllabfuhr muss Grundstück nicht rückwärts anfahren

Ein Fahrzeug der Müllabfuhr ist in den engen Straßen in der Altstadt von Warnemünde unterwegs (Symbolbild).
Was tun, wenn die Mülltonnen vor dem Haus aufgrund einer engen Zufahrt und Wendemöglichkeit nur schlecht von der Abfuhr erreicht werden können? Ein Gericht in Rheinland-Pfalz hat dazu ein Urteil gefällt.