Urteil
Mieter müssen Gebäudeversicherer Auskunft geben
Blick auf Mehrfamilienhäuser in der Innenstadt.
Mieterinnen und Mieter, die die Immobilie aus Versehen beschädigen, müssen den Gebäudeversicherer des Eigentümers über ihre Haftpflichtversicherung aufklären. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Der vierte Zivilsenat in Karlsruhe verurteilte eine Gemeinde dazu, dem Gebäudeversicherer ihres Vermieters über ihre Haftpflichtversicherung zu informieren. Damit folgte er dem Berufungsgericht im niedersächsischen Stade. Eine Auskunftspflicht sei jedenfalls nach Treu und Glauben anzunehmen, hieß es im Urteil.