Umwelt

GZ Plus IconMehrweg-Angebotspflicht? - Ruf nach Nachbesserungen

Seit Jahresbeginn gilt für die Gastronomie die Mehrweg-Angebotspflicht für Speisen zum Mitnehmen.

Seit Jahresbeginn gilt für die Gastronomie die Mehrweg-Angebotspflicht für Speisen zum Mitnehmen.

Per Gesetz sollten Plastik-Einwegverpackungen bei Essen zum Mitnehmen eingedämmt werden. Doch die Mehrweg-Angebotspflicht ist praktisch wirkungslos geblieben, bemängeln Umwelt- und Verbraucherschützer.

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