Soziales
Kritik aus SPD und FDP an Einkommensprüfung bei Grundrente

Laut Funke Mediengruppe haben sich bei den Sozial- und Wohlfahrtsverbänden zahlreiche Grundrentenbezieher gemeldet, denen nach der Einkommensprüfung die Bezüge gekürzt wurden.
Wer mindestens 33 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt, aber unterdurchschnittlich verdient hat, kann Grundrente beziehen. Zuvor steht aber noch eine regelmäßige Einkommensprüfung an.