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GZ Plus IconKartellamt darf Google-Interna an Konkurrenz geben

Das Bundeskartellamt will dem Konzern «verschiedene wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen» bei seinen Google Automotive Services (GAS) untersagen.

Das Bundeskartellamt will dem Konzern «verschiedene wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen» bei seinen Google Automotive Services (GAS) untersagen.

Wie weit darf das Bundeskartellamt gehen, um große Tech-Konzerne in die Schranken zu weisen? Am BGH ging es jum die Weitergabe von Informationen an Wettbewerber, die aus Sicht von Google Geschäftsgeheimnisse sind.

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