Justiz
Hessische AfD darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden

Die AfD in Hessen darf laut Gerichtsbeschluss vom Verfassungsschutz beobachtet werden.
Der hessische Landesverband der AfD ist ein Verdachtsfall für den Verfassungsschutz. Es lägen genug Beweise für eine Bedrohung der Menschenwürde und des Demokratieprinzips vor.