Klage gegen Jobcenter

GZ Plus IconHartz-IV-Empfängerin steht Geld zu

Der Verfassungsbeschwerde einer Hartz-IV-Empfängerin gab das Bundesverfassungsgericht nun Recht.

Der Verfassungsbeschwerde einer Hartz-IV-Empfängerin gab das Bundesverfassungsgericht nun Recht.

Eine halbes Jahr wartete eine Frau bereits, nachdem sie Widerspruch gegen das Jobcenter eingelegt hatte - dann erhob sie Untätigkeitsklage. Völlig zu Recht, urteilte nun das Bundesverfassungsgericht.

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