Klage gegen Jobcenter

GZ Plus IconHartz-IV-Empfängerin steht Geld zu

Der Verfassungsbeschwerde einer Hartz-IV-Empfängerin gab das Bundesverfassungsgericht nun Recht.

Der Verfassungsbeschwerde einer Hartz-IV-Empfängerin gab das Bundesverfassungsgericht nun Recht.

Eine halbes Jahr wartete eine Frau bereits, nachdem sie Widerspruch gegen das Jobcenter eingelegt hatte - dann erhob sie Untätigkeitsklage. Völlig zu Recht, urteilte nun das Bundesverfassungsgericht.

Weiterlesen

Passendes Angebot auswählen oder anmelden und Artikel weiterlesen

monatlich

9,99 €

Jetzt abonnieren
  • nach 1 Monat flexibel mtl.
  • online kündbar
Nur für kurze Zeit
2 Monate für

1,99 €

Sonderpreis sichern
  • danach nur 9,99 € mtl.,
  • nach 2 Monaten flexibel mtl. online kündbar
monatlich

6,99 €

Langfristig sparen
  • 3,- € pro Monat sparen,
  • nach 12 Monaten flexibel mtl. online kündbar
  • Alle Artikel auf goslarsche.de frei
  • News-App inkl. Push-Funktion
  • Aktuelle Nachrichten aus der Region
Weitere Themen aus der Region