Klage gegen Jobcenter
Hartz-IV-Empfängerin steht Geld zu

Der Verfassungsbeschwerde einer Hartz-IV-Empfängerin gab das Bundesverfassungsgericht nun Recht.
Eine halbes Jahr wartete eine Frau bereits, nachdem sie Widerspruch gegen das Jobcenter eingelegt hatte - dann erhob sie Untätigkeitsklage. Völlig zu Recht, urteilte nun das Bundesverfassungsgericht.