Bundesfinanzhof
Frau mit krankem Mann darf Embryo-Gentest absetzen

Auf dem Monitor sind Aufnahmen von Embryonen zu sehen.
Eine Frau mit einem an Gendefekt erkrankten Mann darf die Kosten eines teuren Gentests von der Steuer absetzen - auch wenn beide nicht verheiratet sind. Das hat der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in einem am Freitag veröffentlichten höchstrichterlichen Urteil entschieden. Die Münchner Bundesrichter gaben damit der in Niedersachsen wohnenden Frau nach langjährigem Streit mit ihrem Finanzamt Recht.