Familienplanung

GZ Plus IconFamilienministerin: Mutterschutz für Selbstständige öffnen

Eine Hebamme tastet in ihrer Berliner Praxis den Bauch einer schwangeren Frau ab.

Eine Hebamme tastet in ihrer Berliner Praxis den Bauch einer schwangeren Frau ab.

Schwangere und stillende Frauen in selbstständiger Tätigkeit haben derzeit weder ein Recht auf Schutzfristen noch auf ein gesichertes Einkommen während des Beschäftigungsverbots.

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