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GZ Plus IconFaktencheck: Auch Ausländer müssen in Rentenkasse einzahlen

Ebenso wie für deutsche Staatsangehörige gilt auch für Ausländer in Deutschland: Nur wer einzahlt, bekommt im Alter Leistungen aus der Rentenversicherung.

Ebenso wie für deutsche Staatsangehörige gilt auch für Ausländer in Deutschland: Nur wer einzahlt, bekommt im Alter Leistungen aus der Rentenversicherung.

Das deutsche Sozialsystem ist kompliziert und sorgt oft für Debatten - vor allem, wenn es um Leistungen für Ausländer geht. Dass etwa Ukrainer sofort einen Rentenanspruch hätten, ist falsch. Ein Faktencheck.

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