Recherche

GZ Plus IconFaktencheck: Auch Ausländer müssen in Rentenkasse einzahlen

Ebenso wie für deutsche Staatsangehörige gilt auch für Ausländer in Deutschland: Nur wer einzahlt, bekommt im Alter Leistungen aus der Rentenversicherung.

Ebenso wie für deutsche Staatsangehörige gilt auch für Ausländer in Deutschland: Nur wer einzahlt, bekommt im Alter Leistungen aus der Rentenversicherung.

Das deutsche Sozialsystem ist kompliziert und sorgt oft für Debatten - vor allem, wenn es um Leistungen für Ausländer geht. Dass etwa Ukrainer sofort einen Rentenanspruch hätten, ist falsch. Ein Faktencheck.

Jetzt freischalten mit

Am häufigsten gewählt

3 Monate zum Vorteilspreis

4,99 €

einmalig für 3 Monate
  • danach nur 9,99 € mtl.
  • nach 3 Monaten flexibel mtl. online kündbar
Jetzt für 3 Monate sichern

12 Monate zum Vorteilspreis

6,99 €

monatlich
  • 3,- € pro Monat sparen
  • nach 12 Monaten flexibel mtl. online kündbar
Jetzt für 12 Monate sichern

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Mehr zu unseren GZ+ Angeboten finden Sie hier

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Themen aus der Region