Verbraucher
Essen to go: Kunden dürfen Mehrwegverpackungen verlangen

Kunden haben ab dem neuen Jahr ein Anrecht darauf, ihre Speisen und Getränke zum Mitnehmen in einer Mehrwegverpackung zu bekommen.
Die schnelle Mahlzeit in der Mittagspause vom Bistro in einer Einweg- oder Mehrwegverpackung? Das sollen Kunden ab dem 1. Januar selbst entscheiden können. Was heißt das für Verbraucher und Gastrobranche?