Verbraucher
EU: Einigung auf Vernichtungsverbot unverkaufter Kleidung

Unverkaufte Kleidung darf in der EU in Zukunft nicht mehr vernichtet werden.
Produkte länger haltbar, reparierbar und recycelbar zu machen, dieses Ziel verfolgt die EU mit dem Vernichtungsverbot von Kleidung und der Möglichkeit, dies künftig auf andere Produkte auszuweiten.