Bundesgerichtshof

GZ Plus IconDatenschutz: Klagerecht für Verbraucherschützer möglich

Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich mit der Frage, wer Datenschutzverstöße vor Gericht bringen darf.

Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich mit der Frage, wer Datenschutzverstöße vor Gericht bringen darf.

Die Datenschutzgrundverordnung ist zwar ein Wortungetüm, schützt aber wichtige Verbraucherrechte. Doch wer darf diese in Deutschland vor Gericht einklagen? Der BGH könnte hier bald mehr Klarheit schaffen.

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