Familie
Bundesverfassungsgericht erweitert Elternbegriff

Der biologische Vater eines heute dreijährigen Sohnes hatte sich durch die Instanzen bis vor das höchste deutsche Gericht geklagt. Symbolfoto: Sebastian Gollnow/dpa
Eigentlich geht es um Vaterschaftsanfechtung. Doch das höchste deutsche Gericht rüttelt auch am Verständnis von Elternschaft. Für den Kläger heißt das Urteil aber erstmal weiterkämpfen.