Internet
Die deutschen Kartellhüter hatten sich daran gestört, dass die Nutzung der VR-Brillen zunächst nur mit einer Verknüpfung mit einem Facebook-Konto möglich war. Nun geht es auch anders.
Die deutschen Kartellhüter hatten sich daran gestört, dass die Nutzung der VR-Brillen zunächst nur mit einer Verknüpfung mit einem Facebook-Konto möglich war. Nun geht es auch anders.
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