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GZ Plus IconBundesgericht: Corona-Impfstoffpatent von Curevac nichtig

Das Logo des Biotechnologieunternehmens Curevac in Tübingen: Das Bundespatentgericht hat ein grundlegendes Corona-Impfstoffpatent des Tübinger Pharmaunternehmens Curevac für nichtig erklärt.

Das Logo des Biotechnologieunternehmens Curevac in Tübingen: Das Bundespatentgericht hat ein grundlegendes Corona-Impfstoffpatent des Tübinger Pharmaunternehmens Curevac für nichtig erklärt.

Mit dem Urteil gab das Gericht einer Klage des Mainzer Konkurrenten Biontech gegen das Tübinger Pharmaunternehmen Curevac statt. Curevac kann gegen das Urteil Berufung beim Bundesgerichtshof einlegen.

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