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GZ Plus IconBegriff „Rasse” wird doch nicht aus Grundgesetz gestrichen

Artikel 3 des Grundgesetzes besagt, dass niemand wegen seines Geschlechtes, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glaubens oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf.

Artikel 3 des Grundgesetzes besagt, dass niemand wegen seines Geschlechtes, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glaubens oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf.

Seit Jahren diskutieren Politiker, ob der Begriff „Rasse” aus dem Grundgesetz gestrichen werden sollte. Die Ampel hat sich jetzt unter Verweis auf den Schutz vor Diskriminierung dagegen entschieden.

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