Bundesgerichtshof
BGH stärkt Käufern von Gebrauchtwagen bei Mängeln den Rücken

Ein Volkswagen T1 und ein VW-Käfer beim Bockhorner Oldtimermarkt.
Wer eine bestimmte Beschaffenheit beim Privatverkauf eines Autos zusagt, muss sie gewährleisten. Gilt das auch für Teile, die ihre Lebenserwartung überschritten haben? Dazu hat der BGH geurteilt.