Soziales

GZ Plus IconBGH: Pflegegeld darf beim Pflegenden nicht gepfändet werden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gezahltes Pflegegeld als nicht pfändbar erklärt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gezahltes Pflegegeld als nicht pfändbar erklärt.

Eine Frau pflegt zu Hause ihren autistischen Sohn - und erhält dafür auch Pflegegeld. Dieses Geld sieht ein Insolvenzverwalter als pfändbar an - zu Unrecht, wie der BGH nun klarstellt.

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