Soziales
BGH: Pflegegeld darf beim Pflegenden nicht gepfändet werden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gezahltes Pflegegeld als nicht pfändbar erklärt.
Eine Frau pflegt zu Hause ihren autistischen Sohn - und erhält dafür auch Pflegegeld. Dieses Geld sieht ein Insolvenzverwalter als pfändbar an - zu Unrecht, wie der BGH nun klarstellt.