Kriminalität

GZ Plus Icon45 Jahre nach Mord: 70-jähriger Angeklagter schweigt

Mord verjährt nicht: Ein Mann muss sich 45 Jahre später vor dem Landgericht München I verantworten.

Mord verjährt nicht: Ein Mann muss sich 45 Jahre später vor dem Landgericht München I verantworten.

Ein 70-Jähriger soll vor 45 Jahren aus Habgier brutal gemordet haben. Der Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen. Aber auch aus anderen Gründen spielen alte Akten im Prozess eine große Rolle.

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