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24.09.2026

Der Wahleinspruch ist bei der zuständigen Wahlleitung innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Der Wahleinspruch hat keine aufschiebende Wirkung.Gemeindewahlleiter Goslar, 21.09.2026 Dirk Becker