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23.09.2026
Stadt Goslar BEKANNTMACHUNG Kommunale Wärmeplanung der Stadt Goslar Öffentliche Auslegungdes Entwurfs des Abschlussberichts zur kommunalen Wärmeplanung Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden, Träger öffentlicher Belange und sonstigen Beteiligten gemäß § 13 Absatz 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG)Entsprechend § 20 Niedersächsisches Klimagesetz (NKlimaG) ist die Stadt Goslar verpflichtet, bis zum 31.12.2026 die Erstaufstellung der kommunalen Wärmeplanung abgeschlossen zu haben.Die kommunale Wärmeplanung ist ein informelles, strategisches Planungsinstrument und bildet die Grundlage, um die klimaneutrale Umstellung der Wärmeversorgung schrittweise bis zum Jahr 2040 erfolgreich zu bewältigen. Sie zeigt einen strategischen Weg zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung auf. Es werden damit keine Gebiete als Wärmenetz- oder Wasserstoffausbaugebiete ausgewiesen. Der Geltungsbereich der kommunalen Wärmeplanung betrifft das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Goslar.Die Stadt Goslar erstellt die kommunale Wärmeplanung gemeinsam mit weiteren Kommunen des Landkreises Goslar. Im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung wurde das Institut für nachhaltige Energieversorgung GmbH (INEV) aus Rosenheim mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt.Die kommunale Wärmeplanung umfasst unter anderem: * eine Bestandsanalyse der Siedlungs- und Gebäudestruktur, aktueller Wär-mebedarfe und -verbräuche sowie der bestehenden Energie- und Wärme-infrastrukturen,* eine Analyse der Energieeinsparpotenziale und Potenziale aus erneuerba-ren Energien sowie weiterer lokaler Wärmequellen,* die Entwicklung von Zielszenarien und Eignungsgebieten,* eine Umsetzungsstrategie und einen Maßnahmenkatalog.Der Entwurf des Abschlussberichts steht in der Zeit vom 23. September 2026 bis einschließlich 23. Oktober 2026 zur öffentlichen Einsichtnahme unter https://www.goslar.de/wirtschafts-und-zukunftsort/stadtentwicklung/kommunale-waermeplanung (oder über den QR-Code) zur Verfügung. Zusätzlich findet am Mittwoch, 7. Oktober, eine öffentliche Informationsveranstaltung zu den Ergebnissen der Wärmeplanung statt.Diese beginnt um 18.00 Uhr auf der Ratsdiele im historischen Rathaus (Markt 1, 38640 Goslar). Einlass ist ab 17.45 Uhr, das Veranstaltungsendegegen 20.00 Uhr. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist könnenStellungnahmen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden.Die zuständige Stelle der Stadt Goslar für die kommunale Wärmeplanungist der Fachdienst Stadtplanung, Charley-Jacob-Straße 3, 38640 Goslar.Kontaktaufnahme kann über die E-Mail-Adresse komwp@goslar.de oder unter der Telefonnummer 05321 704-378 erfolgen.Des Weiteren sind sämtliche Entwurfsunterlagen im Flur des Fachdienstes Stadtplanung, Charley-Jacob-Str. 3 (2. OG), während der Dienststunden, Mo. bis Fr. von 8.00 bis 13.00 sowie Do. von 14.00 bis 18.00 Uhr, frei zugänglich.Während der genannten Frist können Stellungnahmen elektronisch an die vorgenannten E-Mail-Adressen abgegeben werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg übermittelt werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.Goslar, den 22.9.2026STADT GOSLAR Die Oberbürgermeisterin