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07.08.2026
Stadt Bad Harzburg 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Badepark“ Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch Der Rat der Stadt Bad Harzburg hat am 3. März 2026 die Aufhebung des Aufstellungs- und Auslegungsbeschlusses sowie des Abwägungs- und Auslegungsbeschlusses der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Badepark“ und gleichzeitig die Einleitung des Verfahrens zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 „Badepark“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.Die Aufstellung des Bebauungsplanes findet ohne Durchführung einer Umweltprüfung statt.Das Ziel der Planung ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Barbarossa-Klinik zu schaffen und damit die Stadt Bad Harzburg als Zentrum für Kur- und Gesundheitseinrichtungen weiter auszubauen.Das Plangebiet befindet sich westlich der Herzog-Julius-Straße kurz vor der Einmündung auf die Bundesstraße B 4. Der Änderungsbereich wird im Westen vom Badepark, im Süden von der bereits bestehenden Barbarossaklinik und im Norden von der Zufahrt zum Parkhaus im Badepark begrenzt.Der genaue Geltungsbereich ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen. Der Rat der Stadt Bad Harzburg hat dem Entwurf zugestimmt und beschlossen, die Planunterlagen einschl. der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom 10. August 2026 bis einschl. 10. September 2026 im Internet unter www.stadt-bad-harzburg.de Bürgerservice à Beteiligung der Öffentlichkeit sowie über das Internetportal des Landes unter https://uvp.niedersachsen.de/portal/ veröffentlicht. Zusätzlich liegen die Unterlagen während der Öffnungszeiten (montags bis freitags von 7.00 bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 bis 17.00 Uhr) im Rathaus, Flur III. Obergeschoss öffentlich aus. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen vorzugsweise elektronisch an stadtplanung@stadt-bad-harzburg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Bad Harzburg, Forstwiese 5, 38667 Bad Harzburg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.Bad Harzburg, 4. August 2026STADT BAD HARZBURG Der Bürgermeister