SoVD-Büro in Goslar in jedem zweiten Fall erfolgreich
Beratung in einem SoVD-Büro: Der Sozialverband Deutschland vertritt seine Mitglieder, wenn es Streit beispielsweise in Rentenfragen, zum Krankengeld oder um die Pflegestufe gibt. Foto: Martin Bargiel
Meist geht es um Rente, Krankengeld oder den Pflegegrad: Wenn Menschen sich von ihrer Renten- oder Krankenkasse in Stich gelassen fühlen, können sie sich an den Sozialverband SoVD wenden. Das Büro in Goslar erstritt 2024 rund 1,1 Millionen Euro.
Goslar. Der Kreisverband Goslar des SoVD (Sozialverband Deutschland) arbeitet ungeachtet der Querelen zwischen ehrenamtlichem Vorstand und der Geschäftsstelle Goslar sowie dem Landesvorstand Hannover offenbar erfolgreich. Der Verband spricht von einer „Erfolgsbilanz“: 2024 habe die Geschäftsstelle für Mitglieder aus dem Landkreis Goslar rund 1,1 Millionen Euro erkämpft.
Wie die GZ kürzlich berichtete, trat nach dem Jahr 2022 vor einigen Wochen abermals ein kompletter SoVD-Kreisvorstand im Streit zurück. Es ging abermals um Auseinandersetzungen, zwischenmenschliche Probleme und gegenseitige Vorwürfe. Mit 4800 Mitarbeitern zählt der Kreisverband zu den größten Verbänden in der Region.
Krankengeld gestrichen
Wenn der Verband für seine Mitglieder eintritt, geht es meist um Rente, Pflege, um gesundheitliche Probleme, eine Behinderung oder das Bürgergeld. Die Beträge, die der SoVD erstreitet, sind mitunter sehr hoch. Würden die Zahlungen nicht geleistet, würde es die Menschen hart treffen. In beinahe jeden zweiten Verfahren habe der SoVD Erfolg, berichtet Jurist Dr. Christoph Ponto, der das Beratungszentrum in Goslar leitet.
Ein Fall etwa drehte sich um Rentenzahlungen von rund 50.000 Euro, berichtet Ponto. Bei einem anderen Streit kämpfte eine 59-Jährige um ihr Krankengeld. Das hatte die Techniker Krankenkasse der Frau aus dem Landkreis Goslar gestrichen, die an Arthrose, einer chronischen Schmerzstörung und einer Depression leidet. Die Kasse begründete dies mit einem Gutachten des medizinischen Dienstes. Ponto legte Widerspruch ein, bemängelte, dass keine Befunde ausgewertet und keine eigenen Diagnosen gestellt wurden. Der Jurist berief sich außerdem auf eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes der 59-Jährigen. Einige Wochen später hebt die Kasse ihren Bescheid auf und erklärt, das Krankengeld werde weiter bezahlt. So ist es in dem aktuellen Schwarzbuch zusammengefasst, in dem der SoVD Fälle aus dem Jahr 2024 beschreibt.
In einem anderen Fall hat der SoVD für eine Oberharzerin durchgesetzt, dass ihr Pflegegrad von Stufe 3 auf 4 heraufgesetzt wird. Ihre Kasse, die IKK Classic, sah die Voraussetzungen zunächst als nicht erfüllt an, obwohl die 69-Jährige auf einen Rollstuhl und eine Begleitperson angewiesen ist. Nachdem der Widerspruch bei der Kasse eingetroffen war, vergingen rund sieben Monate, bis die Pflegekasse einen neuen Bescheid zusendete. In dem wird ihr sogar rückwirkend der beantragte Pflegegrad zuerkannt, die Rentnerin erhielt laut Schilderung im SoVD-Schwarzbuch eine Nachzahlung von 10.700 Euro.
Mit Ämtern überfordert
In den Beratungen geht es nicht nur ums Geld. Rechtsanwalt Ponto sagt: „Viele der Menschen, die zu uns kommen, fühlen sich im Umgang mit den Ämtern überfordert und wissen nicht weiter. Dann schalten wir uns ein und sorgen dafür, dass unsere Mitglieder zu ihrem Recht kommen.“ Er rät Betroffenen mit Blick auf die 50-prozentige Erfolgsquote, sich nicht zufriedenzugeben, wenn Leistungen oder Zahlungen abgelehnt werden.
Christoph Ponto stellt fest, dass der Bedarf an Hilfe wächst. Im Jahr 2024 habe das SoVD-Beratungszentrum in Goslar rund 1000 Verfahren geführt, in denen es um Anträge und Widersprüche ging. Das seien zwei Prozent mehr Verfahren als im Jahr zuvor.